Berufspraktikum
Die Studienordnung von 2008 sieht ein sechswöchiges Berufspraktikum verpflichtend vor, das den Studierenden einen Einblick in die Praxis der Arbeitswelt verschaffen soll. Das Praktikum kann an Forschungseinrichtungen oder in der Industrie abgeleistet werden. Der empfohlene Zeitpunkt für das Berufspraktikum ist zwischen dem 5. und 6. Semester (siehe auch Punkt 10 der FAQ).
Für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2016/17 aufgenommen haben, ist das Berufspraktikum keine Pflicht. Ein Praktikum kann weiterhin absolviert werden, muss aber durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.