FAQ zum Bachelor-Studiengang Computerlinguistik
Diese Zusammenstellung von „Frequently asked questions“ (FAQ) beschreibt die wichtigsten Informationsquellen, Begriffe und Regelungen für diesen Studiengang. Die Details sind in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) geregelt.
1. Die wichtigsten Informationsquellen über den Studiengang
- Unsere Web-Seiten. Dort findet man auch die Kommentierten Vorlesungsverzeichnisse mit den Kursbeschreibungen der Veranstaltungen der verschiedenen Semester.
- Die Studien- und Prüfungsordung (SPO). In diesem Dokument wird der Studiengang mit allen seinen Anforderungen verbindlich geregelt.
- Das Modulhandbuch. Dies ist eine Zusammenstellung von sehr detaillierten Kursbeschreibungen, vor allem der Pflichtveranstaltungen des Studiengangs.
2. Studium und Leistungspunkte
Das Studium des Bachlor-Studiengangs Computerlinguistik besteht aus einer Anzahl von Veranstaltungen und dem Abschlussmodul bestehend aus Bachelor-Arbeit und Kolloquiumsvortrag über die Bachelor-Arbeit. Jede Veranstaltung hat eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (LP), die das Gewicht der Veranstaltung bei der Notengebung bestimmt. Für den Bachelor-Studiengang muss man insgesamt 180 Leistungspunkte erbringen. Diese setzen sich zusammen aus:
- 137 LP aus Veranstaltungen der verschiedenen Kategorien im Hauptfach
- 24 LP aus Veranstaltungen in Struktur einer Fremsprache/Ergänzungsfach
- 19 LP aus dem Abschlussmodul
(Bachelor-Seminar 7 LP, Bachelor-Arbeit 12 LP) [*]
Die Einzelheiten sind in der Studien- und Prüfungsordnung für diesen Studiengang geregelt. Zusätzlich gibt es eine Webseite, auf der die Anforderungen übersichtlich aufgelistet sind. Ein Beispielstudienplan gibt Anhaltspunkte zu einer optimalen Organisation des Studiums.
[*] Auslaufende Studienordnung von 2008: 12 LP Bachelor-Arbeit, 3 LP Kolloquium
3. Prüfungsleistungen („Scheine“)
Prüfungsleistungen sind Leistungen, die für einen erfolgreichen Abschluss einer Veranstaltung bestanden werden müssen (mindestens mit der Note 4). Die Art der Prüfungsleistung hängt von der Art der Veranstaltung ab. Vorlesungen werden in der Regel mit einer schriftlichen Prüfung („Klausur“) abgeschlossen; Seminare dagegen mit einem Seminarvortrag und einer Hausarbeit. Die Prüfungsleistungen für eine Veranstaltung werden im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis (KVV) in der entsprechenden Kursbeschreibung wie auch im Modulhandbuch bekannt gegeben.
4. Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit für den Bachelor-Studiengang Computerlinguistik beträgt 6 Semester. In dieser Zeit kann man und soll man das Studium abschließen.
5. Regelstudienzeit bei Veranstaltungen
Die Regelstudienzeit bei Veranstaltungen gibt an, bis zu welchem Fachsemester diese Veranstaltung absolviert sein soll. Z.B. ist die Regelstudienzeit der Vorlesung Mathematische Grundlagen I
das 1. Semester. Dies heisst, dass die Vorlesung im 1. Fachsemester absolviert werden soll. Eine Prüfungsleistung, die innerhalb der Regelstudienzeit (für die entsprechende Veranstaltung) absolviert und bestanden wird, kann innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Es zählt dann die bessere Note. Angaben über die Regelstudienzeit einer Veranstaltung findet man in der Kursbeschreibung im KV und auch im Modulhandbuch.
6. Anmeldung zu Prüfungsleistungen
Zu jeder Prüfungsleistungen muss man sich per HISPOS/LSF anmelden. Die Anmeldefrist endet üblicherweise 2 Wochen vor der ersten (Teil-) Prüfung – für die meisten Veranstaltungen in der drittletzten Semesterwoche. Die genaue Anmeldefrist wird vom Dozenten/der Dozentin der Veranstaltung rechtzeitig bekanntgegeben – in der Kursbeschreibung und auch mündlich in der Veranstaltung. Wer sich für eine Prüfungsleistung innerhalb der Anmeldefrist nicht angemeldet hat, darf an der Prüfungsleistung nicht teilnehmen. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass, wer angemeldet ist, auch an der Prüfungsleistung teilnehmen muss. Bei Nichterscheinen hat man die Prüfungsleistung nicht bestanden. Innerhalb der Anmeldefrist kann man sich beliebig oft an- und wieder abmelden. Wir empfehlen, sich gleich zu Beginn der Veranstaltung für deren Prüfungsleistung anzumelden.
7. Wiederholung von Prüfungsleistungen
Man kann an einer Prüfungsleistung maximal dreimal teilnehmen, also z.B. Klausur, 1. Nachklausur und 2. Nachklausur. Spätestens bei der 2. Nachklausur muss die Prüfungsleistung mit mindestens der Note 4 bestanden sein. Bestandene Prüfungsleistungen können nur einmal wiederholt werden, und nur, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit der Veranstaltung absolviert wurde. (s. Punkt 5). Zu jeder Nachklausur muss man sich gesondert anmelden. Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Nachklausur ist, dass man zur Klausur angemeldet war (selbst wenn man nicht teilgenommen hat).
8. Fortschrittskontrolle
Die Studien- und Prüfungsordnung verlangt eine Fortschrittskontrolle. Dies bedeutet, dass man in einem bestimmten Fachsemester eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten erreicht haben muss. Wird diese Punktezahl nicht erreicht, wird man schriftlich darauf hingewiesen, dass die Erreichung des Studienziels gefährdet ist.
Die Mindestzahlen von LP für Vollzeitstudenten sind:
- nach 1 Semester mindestens 9 LP
- nach 2 Semestern mindestens 18 LP
- nach 4 Semestern mindestens 60 LP
- nach 6 Semestern mindestens 105 LP
Wer diese Mindestzahlen 2-mal hintereinander nicht erreicht, verliert den Prüfungsanspruch. Ebenso falls man nach 9 Semestern eine Mindestzahl von 165 LP nicht erreicht hat. D.h. man muss dann sein Studium abbrechen! Die Einzelheiten findet man im § 10 der Prüfungsordnung.
9. Ergänzungsfach/Struktur einer Fremdsprache
Hier muss man insgesamt 24 LP erbringen. Jede Kombination von Fremdsprachkursen und Kursen im Ergänzungsfach ist möglich, also z.B. 24 + 0, 18 + 6, etc. Als Fremdsprache muss eine nicht-indoeuropäische Sprache gewählt werden. Als Ergänzungsfach kommen z.B. Informatik, Neuere deutsche Sprachwissenschaft, Kognitive Psychologie oder Phonetik in Frage (auf Antrag aber auch andere). Man hat 5 Semester Zeit, diese Anforderungen zu erfüllen, man muss sich also nicht schon im 1. Semester festlegen.
10. Berufspraktikum
Das Berufspraktikum soll dazu dienen, den Studierenden einen Einblick in die Praxis der Arbeitswelt zu verschaffen. Es kann an Forschungseinrichtungen oder in der Industrie abgeleistet werden und hat eine Dauer von mindestens 6 Wochen (bei voller Wochenarbeitszeit). Es zählt 8 LP, wird aber nicht benotet. Die Studierenden schreiben am Ende einen Bericht von ca. 1 Seite. Der empfohlene Zeitpunkt für das Berufspraktikum ist zwischen dem 5. und 6. Semester.
Studierende, die nach der auslaufenden Studienordnung von 2008 studieren, müssen ein Berufspraktikum absolvieren; Studierende, die ihr Studium nach dem Wintersemester 2016/17 aufgenommen haben, können auf Antrag ein Praktikum absolvieren.
11. Das Abschlussmodul
Dies ist in der Regel die letzte Leistung, die man im Studiengang erbringen muss. Sie besteht aus dem Bachelor-Seminar (7 LP) [*] und der Bachelor-Arbeit sowie einem Abschlusskolloquium (zusammen 12 LP) [*], das spätestens 6 Wochen nach Abgabe der Arbeit abgelegt werden muss. Das Bachelor-Seminar bereitet die Themenstellung und Ausführung der Bachelor-Arbeit vor. Die Bachelor-Arbeit wird von 2 Gutachtern begutachtet und benotet. Für die Bachelor-Arbeit muss man sich im Prüfungssekretariat anmelden, mit Angabe des Themas und der beiden Gutachter, von denen einer ein/e Professor/in der Fachrichtung sein muss. Ab dem Datum der Anmeldung hat man 3 Monate Zeit zum Schreiben der Arbeit, mit einer möglichen Verlängerung von bis zu 3 Wochen. Die Gutachter haben nach Abgabe der Arbeit beim Prüfungssekretariat (3 Exemplare [*]) 6 Wochen Zeit zur Begutachtung. Die Details finden sich in § 16 der Prüfungsordnung.
[*] Auslaufenden Studien- und Prüfungsordnung von 2008: Es gibt kein Bachelor-Seminar; das Kolloquium hat 3 LP; es müssen 4 Exemplare der Abschlussarbeit eingereicht werden.
12. Immatrikulation bis zur Abgabe der Bachelor-Arbeit
Man muss bis zur Abgabe der Bachelor-Arbeit immatrikuliert sein. Dies gilt auch dann, wenn man nicht mehr an der Universität des Saarlandes verweilt.