@InProceedings{Müller:1997_5,
AUTHOR = {Müller, Stefan},
TITLE = {An HPSG-Analysis for Free Relative Clauses in German},
YEAR = {1997},
BOOKTITLE = {Proceedings of the Formal Grammar 1997. Linguistic Aspects of Logical and Computational Perspectives on Language, August 9-10},
PAGES = {179-188},
ADDRESS = {Aix-En-Provence, France},
PUBLISHER = {Kruijff,Geert-Jan Morrill, Glyn V. Oehrle, Richard T.},
URL = {http://www.dfki.de/~stefan/PS/fg.ps},
ABSTRACT = {Aus der GB-Literatur (Bausewein, 1990) über freie Relativsätze ist bekannt, daß sich diese teilweise wie ihre Relativphrasen verhalten. Sie können Argumentpositionen des Verbs füllen. (1) a. Was er nicht kennt, ißt er nicht. b. Die da stehen, kennen wir nicht. c. Ich denke nach, über was ich nachdenken will. Obwohl freie Relativsätze finite Sätze sind, werden sie entsprechend der syntaktischen Eigenschaften ihrer Relativphrase im Mittelfeld angeordnet. (2) Er hat, was er geschenkt bekommen hat, sofort in den Schrank gestellt. Freie Relativsätze können nicht nur wie in (1)-(2) als Komplemente auftreten. In Abhängigkeit von den Eigenschaften der Relativphrase können sie auch - wie in (3) - als Modifikator fungieren. (3) Wo du schläfst, ist es laut. Ich zeige, daß freie Relativsätze zu einer Kategorie projizieren, die in einer engen Beziehung zu den lokalen Eigenschaften der Relativphrase steht. Diese Beziehung wird durch eine Relation, die im wesentlichen einer komplexen Disjunktion entspricht, implementiert. Die Relation beschreibt sowohl die syntaktischen als auch die semantischen Regelmäßigkeiten, die sich bei freien Relativsätzen beobachten lassen. Entsprechend bestimmter Argumenthierarchien können auch Argumentpositionen gefüllt werden, die von der syntaktischen Kategorie der Relativphrase abweichen. (4) Wen solche Lehren nicht erfreun, verdienet nicht, ein Mensch zu sein. (Zauberflöte) Wie Ingria (1990) gezeigt hat, stellt die unterschiedliche Kasuszuweisung im Relativsatz und im Matrixsatz, wie sie z.B. in (1b) vorliegt, ein Problem für Unifikationsgrammatiken dar. Ich zeige, daß Ingrias Ansatz nicht mit anderen Annahmen innerhalb der HPSG-Theorie vereinbar ist und schlage eine andere Lösung für das Problem vor. Im Allgemeinen gibt es drei Möglichkeiten, Sätze wie (1)-(3) zu analysieren: einen leeren Kopf, ein unäres Schema und eine lexikalische Regel. Im Aufsatz wird gezeigt, daß die Daten gegen die lexikalische Regel sprechen und es wird erklärt, wo die Vorteile des unären Schemas gegenüber dem leeren Kopf liegen. Zum Abschluß noch ein Beispielsatz, der auch in Deutsche Syntax Deklarativ vorkommt: (5) Was bei Ingria ein Subsumptionstest ist, ist bei Dalrymple und Kaplan ein Enthaltenseinstest.},
ANNOTE = {COLIURL : Muller:1997:HAF.pdf Muller:1997:HAF.ps} }
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